Kostenschätzung im Rahmen der Leistungsphase 2 nach der HOAI nach der zweiten Ebene (Zehnerstellen) der Kostengruppen,
Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3 nach HOAI nach der dritten Ebene (Einerstellen) der Kostengruppen,
Kostenermittlung nach DIN 27.Für ein Bauprojekt sind im Voraus die entstehenden Kosten zu ermitteln und später die tatsächlich entstandenen Kosten festzustellen. Grundlagen liefern die Aussagen in der DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018).Vorrangig dienen Kostenermittlungen mit Bezug auf Tz. 4.2.1 in DIN 276 als Grundlagen für:- Finanzierungsüberlegungen sowie anschließend für Kostenvorgaben für die Bauplanung,- Maßnahmen der Kostenkontrolle und der KostensteuerungPlanungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen undden Nachweis der entstandenen Kosten.- Die Kostenermittlungen richten sich nach der Kostengliederung nach DIN 276 nach 3 Ebenen als Ordnungsstruktur mit Bezug auf die Kostengruppen nach DIN 276.Bei der Kostenermittlung sind die Kosten möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen.Bestehen mehrere Zuordnungsmöglichkeiten und ist eine Aufteilung nicht möglich, sind die Kosten entsprechend der überwiegenden Verursachung zuzuordnen.Festzuhalten ist auch jeweils der Zeitpunkt der Dokumentation des Kostenstandes. Für die Kostenermittlung ist dabei vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen.Bei der Kostenermittlung sind die Gesamtkosten eines Bauprojekts vollständig zu erfassen und zu dokumentieren.Aufzuführen sind auch die angewendeten Verfahren zur Kostenermittlung und die ggf. verwendeten Kostenkennwerte und deren Quellen.
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